Unendlichkeitshaft in Bayern

Veröffentlicht am 21.07.2017 in Allgemein

Was sich der Münchner Landtag, de facto die CSU, am Mittwoch den 19. Juli geleistet hat, ist ein Skandal. Bisher konnten die bayrischen Behörden einen so genannten „Gefährder“ bis zu 14 Tage in Gewahrsam nehmen. Nun wurde diese Höchstfrist auf drei Monate verlängert. Nach Ablauf dieser drei Monate muss in jedem Fall ein Richter entscheiden, ob der Gewahrsam bestehen bleibt oder ausgesetzt wird. Außerdem soll nun eine elektronische Fußfessel eingeführt werden, die die Bewegungsfreiheit eines Verdächtigen einschränken soll.


Die schwammartige Konsistenz des Begriffs der „unmittelbar bevorstehenden Gefahr“, wie ihn die CSU definiert, sollte jedem zu denken geben, der die freiheitlichen Grundrechte der Bundesrepublik schützen möchte.


In der Realität bedeutet dies nämlich, dass man in Bayern nun einen Menschen für die Ewigkeit einsperren kann, ohne dass dieser auch nur eine einzige Straftat begangen hat. Alles, was man dazu benötigt, ist ein Richter, der sich gegen die Freiheit eines Verdächtigen entscheidet.
Die Wirren der heutigen Zeit können bedrohlich wirken. Ein Großteil der Deutschen hat Angst vor Terroranschlägen, die ihn unmittelbar betreffen können.


Selbstverständlich gibt es durch das neue Gesetz eine geringe Chance einen terroristischen Akt im Vorhinein zu verhindern – mal ganz abgesehen von der Tatsache, dass geplante Anschläge meist nicht von einem einzelnen „Gefährder“ ausgehen.


Aber lassen wir uns von dieser irrationalen Angst dazu verleiten, Grundrechte zu beschneiden? Lassen wir zu, dass unschuldige Menschen das Risiko tragen wegen paranoiden Verdachtshaltungen eingesperrt werden zu können?


Dies sind nicht die Ideale, für die eine demokratische und gerechte Gesellschaft stehen sollte und der bayrische Landtag verletzt hierdurch die Rechte seiner Bürger.
Somit ist das neue willkürliche „Gefährder-Gesetz“ nicht nur ein Problem der bayrischen Verfassung, sondern betrifft den ganzen Staat.


Dies ist eine Aufforderung an die gesamte Unionsfraktion dieser undemokratischen Frechheit Einhalt zu gewähren, bevor irgendjemand daran Schaden nimmt.


Die CDU trägt nun die Verantwortung, ihren bayrischen Partner von diesem Gesetz abzubringen.
Kritik gilt ebenso der Opposition, die viel zu wenig Widerstand gezeigt hat und sich so schnell wie möglich entschiedener dagegen positionieren sollte.


Wir Jusos stellen uns gegen die Beschneidung von Grundrechten – auch in Bayern – und kämpfen für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung, die das Wohl der Menschen an oberste Stelle setzt. Für uns gilt: „in dubio pro reo“. Bis eine Schuld erwiesen ist, gilt ein Verdächtiger als unschuldig und ist auch als solcher zu behandeln.


Werfen wir diesen Grundsatz über Bord, müssen wir fürchten noch mehr Freiheit zu verlieren. Das müssen wir verhindern.

 
 

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