Jusos Emmendingen gegen kostenpflichtige Bewerbungsverfahren an Hochschulen in Baden-Württemberg

Veröffentlicht am 13.11.2013 in Pressemitteilungen

Die Emmendinger Jusos kritisieren die Pläne der baden-württembergischen Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne), an Hochschulen kostenpflichtige Bewerbungsverfahren einzuführen.

„Es war die grün-rote Landesregierung, die im Sommersemester 2012 die Studiengebühren abgeschafft hatte. Dass dieser Bewerbergebührenvorschlag ausgerechnet von den Grünen kommt, ist einfach skandalös. Wo bleiben denn die sozialen Prinzipien, zu denen sich die Partei bekennt? Bildung darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Sparen in der Bildung ist am Ende teuer“, erklärte Juso-Sprecher Maximilian Hess.

Angehende Studenten werden künftig bis 100 Euro für Bewerbungsgespräche, Auswahlverfahren und Aufnahmetests an Hochschulen zahlen müssen. Auch Gasthörer sind von der geplanten Gesetzesnovelle betroffen – sie werden stärker als bislang zur Kasse gebeten: Statt 25 bis 150 Euro pro Semester werden sie nun 50 bis 300 Euro zahlen müssen.

„Das neue Bewerbungsverfahren birgt Hürden beim Bildungszugang und zusätzlichen finanziellen Druck auf diejenigen, die von Haus aus nicht so gut finanziell ausgestattet sind. Profitieren davon werden nur die, die mehr Geld haben und sich somit mehrere Bewerbungsgespräche leisten können“, so Juso-Sprecherin Ana Agatiev.

Es ist noch fraglich, ob diese Novelle in Kraft treten wird. Die SPD möchte doch bei der „Können“-Regelung bleiben. Hochschulen sollen weiterhin selber entscheiden, ob sie für ihre Studienplätze Gebühren erheben wollen oder nicht. „Für uns ist Bildung ein Grundrecht. Deshalb soll jeder Willige die Möglichkeit haben, studieren zu können. Wir hoffen, dass der sozialdemokratische Koalitionspartner am Ende doch gegen die verpflichtenden Gebühren stimmen wird“, erörtert der weitere Juso-Sprecher Fabian Rink.

Hintergrund:

Am 15.10.2013 wurde der Entwurf des dritten Hochschulrechtsänderungsgesetzes beschlossen, welches auch Änderungen im Landeshochschulgebührengesetz vorsieht. Demnach müssen Hochschulen künftig Bewerbungsgebühren kassieren. Bisher lag es im Ermessen der Hochschulen, ob sie für Prüfungen Gebühren erheben oder nicht. Nach einer sechswöchigen Anhörung zum Gesetzentwurf beginnt das parlamentarische Verfahren. Die neue „Verfassung“ der Landeshochschulen soll im zweiten Quartal 2014 verabschiedet werden.

 
 

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